Bedeutung
Verein als Rechtsform der Nonprofit-Organisation
Vereine sind nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten konzipiert, im Sozialgefüge einer Gesellschaft allerdings unverzichtbar. Dem tatsächlichen Phänomen der Nonprofit-Organisation (NPO) stehen zwar in der Theorie mehrere Rechtsformen offen. Faktisch ist der Verein nach der GmbH die mit Abstand die am häufigsten verwendete Rechtsform, selbst wenn Mittel erwirtschaftet werden sollen, um die Vereinszwecke wahrnehmen zu können. Die sog. wirtschaftlichen Vereine des § 22 BGB werden hier mangels aktueller Bedeutung weitgehendst ausgeblendet.
Typenvielfalt
Die Variationen des bürgerschaftlichen Engagements spiegeln sich in der Vielfalt der Vereinslandschaft: Ob Gesangs- oder Turnvereine, sowieso die fast 100.000 Sportvereine, Kleingarten- und Tierzuchtvereine aller Arten: Fast jeder Deutsche ist in (mindestens) einem Verein organisiert. Sogar Familien können in einem (Familien-)Verein organisiert sein. Politisches Engagement bedient sich in der Form von Parteien ebenfalls der Rechtsform des Vereins, auch zahlreiche Handelskammern, Landkreistage oder die Max-Planck-Gesellschaft. Von einem Verein kann ein gemeinnütziger, wohltätiger, gesundheits‑, berufs- oder bildungsfördernder, wissenschaftlicher, künstlerischer, sportlicher oder rein geselliger Zweck verfolgt werden. Zahlenmäßig sind Sportvereine wohl führend, gefolgt von Freizeit‑, Wohlfahrts- und Kulturvereinen.
Das etwas provinzielle, kleine und heimelige Image vieler Vereine wird durch riesige Organisationen wie DFB, DOSB, ADAC oder DGB Lügen gestraft, die nicht nur über eine Mitgliederzahl in Millionenhöhe verfügen, sondern deren wirtschaftliche Bedeutung auch sehr groß ist.