Ansätze zu Entlastung, Abbau und Rückbau

Muß alles geregelt werden, was geregelt werden kann?
Warum keine „positive Ermessenausübung“ und Genehmigungen für mehrere Jahre ausstellen? Warum keine Genehmigungsfiktionen, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen?
Warum kein genereller Vertrauensvorschuß für Ehrenamtliche? Beispielsweise könnten viele Nachweise bei Anmeldungen (Vereinsregister!) vereinfacht werden.
Vom Einzelfall zum „Normalfall“ denken – nicht jeder Einzelfall muß einzeln geregelt werden! Harmonisierung von Vorschriften ist eine wesentliche Prämisse für bundesweit agierende Verbände.
Anpassung von Schwellenwerten beim Datenschutz (die Schwelle für die verpflichtende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten beträgt 20 Mitarbeiter).
Reduzierung von Auflagen und Pflichten; eine lösungsorientierte Auflagenpraxis wäre eine große Entlastung.