Bürokratieabbau bis zum geht nicht mehr (noch mehr)
Die Feststellungen, die der Antrag der Fraktion der CDU/CSU vom 24.09.2024 (BT-Drucks. 20/12982) – im Folgenden „Antrag“ genannt – sind im Wesentlichen richtig. Die Feststellung, Ehrenamtler und damit Vereine und Verbände sähen sich „zunehmend überbordender Bürokratie, staatlicher Regelungssucht und mangelnder Flexibilität konfrontiert“ können wir seitens der Vereinspraxis nur unterstreichen. Wer will da widersprechen?
Überbordende Bürokratie entsteht auch durch Befolgung bundes- und landesrechtlicher Vorschriften und Ausführungsbestimmungen sowie der Umsetzung durch Behörden – den Vereinen und ihren Ehrenamtlern ist das letztlich ziemlich egal, daß alle auf die EU zeigen und diese nun wieder ein großes Abbauprogramm angekündigt hat.
Vereine leben die Gemeinnützigkeit. Vereine werden bestraft durch engstirnige Bürokratie und kleinliche Auflagen. Beispiele gibt es zu Tausenden – seit dem 01.01.2025 die „eRechnung“. Auch Freibeträge bei Übungsleitern und der Ehrenamtspauschale zu erhöhen (wie jetzt zum 01.01.2026 dankenswerterweise geschehen) ist zwar lobenswert hat aber mit dem Abbau von Bürokratiehemmnissen nichts zu tun.
Ehrenamtliches Engagement zu fördern und zu erhalten ist eine parteiübergreifende Aufgabe. Kommen Sie auf uns zu – wir helfen gerne mit. Hervorzuheben sind also vor allem die Vorschläge,
– alles zu unternehmen, die Belastung durch „überbordende Bürokratie“ zu reduzieren
– Unsicherheiten abzubauen und gesetzliche Klarstellungen vorzunehmen und sich für eine verbesserte ehrenamtsfreundliche Gesetzgebung einzusetzen.
Mehr dazu: Stellungnahme Jürgen Wagner, Rechtsausschuss Dt. Bundestag 18.12.2024